Urteil Vereinbarte Pachtzinsermäßigung durch Kaufpreisverrechnung als Pachtvorauszahlung
Schlagworte
Vereinbarte Pachtzinsermäßigung durch Kaufpreisverrechnung als Pachtvorauszahlung
Leitsatz
Vereinbart der Veräußerer eines Grundstücks, der dieses zugleich zur Fortführung seines Betriebs vom Erwerber pachtet, einen Nachlaß auf den ursprünglich vorgesehenen Kaufpreis mit der Maßgabe, daß sich zum Ausgleich hierfür der Pachtzins für einen bestimmten Zeitraum ermäßigt, so liegt in Höhe der Kaufpreisdifferenz eine Pachtvorauszahlung vor, die bei vorzeitiger Beendigung des Pachtverhältnisses nach §§ 581 Abs. 2, 557 a Abs. 1 BGB zu erstatten sein kann.
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