Urteil verbrauchsabhängige Heizkostenabrechnung/Ausnahme bei Fernwärmeversorgung


Schlagworte

verbrauchsabhängige Heizkostenabrechnung/Ausnahme bei Fernwärmeversorgung; Fernwärmeversorgung(Ausnahme von der verbrauchsabhängigen Heizkostenabrechnung; sozialer Wohnungsbau/Befreiung von der verbrauchsabhängigen Heizkostenabrechnung bei Fernwärmeversorgung; Kraft-Wärme-Kopplung/Voraussetzung für Befreiung von der verbrauchsabhängigen Heizkostenabrechnung; Heizkostenabrechnung/keine verbrauchsabhängige bei Fernwärmeversorgung aus Kraft-Wärme-Kopplung

Leitsatz

Die gem. § 11 Abs. 1 Ziff. 3 b HeizkostenVO mit Rundschreiben des Senators für Bau- und Wohnungswesen vom 4.8.83 (ABl. 83, 1206) zugelassene Ausnahmeregelung gilt nicht für den Sozialen Wohnungsbau. Diese Ausnahmeregelung macht die verbrauchsunabhängige Heizkostenabrechnung keinesfalls zur Pflicht.

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