Urteil Verbrauchsabhängige Abrechnung für Wasserkosten mit nicht geeichtem Zähler
Schlagworte
Verbrauchsabhängige Abrechnung für Wasserkosten mit nicht geeichtem Zähler; Kürzungsrecht bei Heizkosten
Leitsätze
1. Der Vermieter ist zur verbrauchsabhängigen Abrechung über Kaltwasserkosten auch dann berechtigt, wenn die Eichfrist für Wasserzähler abgelaufen ist, wenn er nachweist, daß die Zähler noch ordnungsgemäß funktionieren.
2. Ein Kürzungsrecht analog § 12 HeizkostenV steht dem Mieter nicht zu.
Hier endet der kostenfreie Auszug dieses Dokuments.
Sie möchten die vollständigen Urteile (zum großen Teil mit Kommentar und weiterführenden Hinweisen) lesen und jederzeit alle Recherchefunktionen der DoReMi nutzen können?
Der DoReMi-Zugang bietet Ihnen unbeschränkten Zugriff auf alle Dokumente.
nur
5,- €
/ Monat