Urteil Verbot der weiteren Sequestrierung von Eigentum auf der Grundlage des Befehls der SMAD Nr. 124


Schlagworte

Verbot der weiteren Sequestrierung von Eigentum auf der Grundlage des Befehls der SMAD Nr. 124

Leitsätze

1. Der Befehl Nr. 64 der sowjetischen Militäradministration vom 17. April 1948 enthielt in Nr. 5 das Verbot, nach dessen Inkrafttreten auf der Grundlage des Befehls Nr. 124 Vermögenswerte zu sequestrieren und bisher nicht sequestrierte Vermögenswerte zu enteignen.

2. Geldforderungen fallen nicht unter Ziffer 1 des SMAD-Befehls Nr. 124.

3. Auf die bereits vor Inkrafttreten des Befehls Nr. 64 erfolgte Einstellung einer Rentenzahlung ist dessen Ziffer 5 nicht anwendbar.

(Leitsätze der Redaktion)

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