Urteil Verbot der Tierhaltung
Schlagworte
Verbot der Tierhaltung; Katzenhaltung; Wohnungsmietvertrag; Tierhaltungsklausel; Tierhalteverbot, vereinbartes; Widerruf der Erlaubnis; Treu und Glauben; Willkür bei Entscheidung des Vermieters; Unterlassungsanspruch; Gebrauch, vertragswidriger
Leitsatz
Ist mietvertraglich die Tierhaltung grundsätzlich verboten und hat sich der Vermieter den Widerruf einer etwaigen Erlaubnis zur Tierhaltung vorbehalten, so liegt die Erteilung oder der Widerruf einer Erlaubnis im Ermessen des Vermieters. Der Vermieter darf jedoch nicht willkürlich einem Teil der Mieter die Haustierhaltung gestatten und sie anderen Mietern ohne sachlichen Grund verweigern.
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