Urteil Verbindung von Modernisierungsmaßnahmen
Schlagworte
Verbindung von Modernisierungsmaßnahmen; Modernisierungsmaßnahmen; Duldungspflicht; Untersagungsverfügung; Verhinderung; Zutritt zur Wohnung, Verweigerung; Mietzinserhöhung; Mieterhöhungsverlangen
Leitsatz
1. Der Antrag des Mieters, dem Vermieter Modernisierungsmaßnahmen zu untersagen, ist unbegründet, wenn der Mieter es in der Hand hat, durch Verweigerung des Zutritts zur Wohnung die Arbeiten zu verhindern.
2. Hat der Mieter Modernisierungsarbeiten nicht geduldet und ist er auch nicht zur Duldung verpflichtet, so kann er dies einem Mieterhöhungsverlangen des Vermieters entgegensetzen.
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