Urteil Verbilligte Überlassung einer Hauswartwohnung als Vermietung
Schlagworte
Verbilligte Überlassung einer Hauswartwohnung als Vermietung; Dienstwohnung
Leitsatz
Überläßt ein Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer aufgrund einer im Arbeits- oder Dienstvertrag getroffenen Vereinbarung neben einem Barlohn eine Wohnung, liegt insoweit eine Vermietung i. S. des § 21 Abs. 1 Nr. 1 EStG vor.
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