Urteil Verbesserung verbesserten Wohnkomforts
Schlagworte
Verbesserung verbesserten Wohnkomforts; Altbauwohnraum; Mietpreisbindung; Wertverbesserungszuschlag; Komfortzuschlag; Dampfheizung; Warmwasserheizung; Fernwärme; Mietzinserhöhung; Entfallen eines Wertverbesserungszuschlags
Leitsatz
1. Eine frühere Wertverbesserung steht, unabhängig davon, ob ihre Vorteile den Mietern noch zugute kommen, einer weiteren - aufstockenden oder nicht an die vorangegangenen anknüpfenden, andersgearteten - Wertverbesserung nicht entgegen. Verbesserter Wohnkomfort kann über das erreichte, bessere Niveau hinaus weiter verbessert werden.
2. Die Umstellung von Dampfheizung auf Warmwasserheizung ist eine Wertverbesserung.
3. Zum Entfallen eines früheren Wertverbesserungszuschlages.
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