Urteil Veräußerung der Eigentumswohnung durch Betreuer
Schlagworte
Veräußerung der Eigentumswohnung durch Betreuer
Leitsatz
Der einem Betreuer - allein - übertragene Aufgabenkreis „Veräußerung der Eigentumswohnung” kann diesen berechtigen, einen Erwerber zu bevollmächtigen, schon vor Eigentumsumschreibung das Wohnungseigentum mit einer ausschließlich der Finanzierung des Kaufpreises dienenden Grundschuld zu belasten.
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