Urteil Verantwortung bei Unterschrift für Rechtsanwalt
Schlagworte
Verantwortung bei Unterschrift für Rechtsanwalt
Leitsatz
Ein Rechtsanwalt, der einen bestimmenden Schriftsatz für einen anderen Rechtsanwalt mit dem Zusatz "für Rechtsanwalt XY" unterzeichnet, übernimmt mit seiner Unterschrift die Verantwortung für den Inhalt des Schriftsatzes.
Das gilt auch dann, wenn der Zusatz lautet "für Rechtsanwalt XY, nach Diktat verreist".
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