Urteil Veräußerung von dem Vermieterpfandrecht unterliegenden Sachen
Schlagworte
Veräußerung von dem Vermieterpfandrecht unterliegenden Sachen
Leitsätze
1. Wird die einem Vermieterpfandrecht unterliegende Sache im Wege des Besitzkonstituts veräußert, so setzt ein gutgläubiger lastenfreier Erwerb die Übergabe der Sache an den Erwerber voraus.
2. Wer den Verzicht auf ein Recht (hier: Vermieterpfandrecht) geltend macht, trägt die Darlegungs- und Beweislast für diese rechtsvernichtende Einwendung.
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