Urteil Veräußerung, kein Eintritt des Erwerbers nach - in bloße Besitzrechtsvereinbarungen
Schlagworte
Veräußerung, kein Eintritt des Erwerbers nach - in bloße Besitzrechtsvereinbarungen
Leitsatz
Die Vereinbarung eines schuldrechtlichen Rechts zum Besitz zwischen dem Eigentümer eines Grundstücks und dem Besitzer begründet gegen den Erwerber des Grundstücks nur unter den Voraussetzungen von § 571 Abs. 1 BGB ein Recht zum Besitz.
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