Urteil Veräußerung
Schlagworte
Veräußerung; Mietkaution; Kaution; Mietsicherheit; Kautionsrückzahlungsanspruch; Fälligkeit; Betriebskostenabrechnung
Leitsätze
1. Auch nach Veräußerung des Grundstückes kann der Mieter von dem veräußernden Vermieter die Rückgewähr der Mietkaution fordern.
2. Diente die Mietkaution auch als Sicherheit für Betriebskostenforderungen, so wird der Kautionsrückzahlungsanspruch des Mieters nicht vor dem Anspruch auf Erteilung der Betriebskostenabrechnung fällig.
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