Urteil Urteilsaufhebung wegen Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör


Schlagworte

Urteilsaufhebung wegen Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

Leitsatz

Wird eine Klage gegen einen Verwalter auf bestimmte andere Entziehungsgründe (Nichtzahlung von Hausgeldern, Veruntreuung von Hausgeldern, Verweigerung des Erstellens von Abrechnungen und Einsichtnahme in die Abrechnungsunterlagen) gestützt, hatte der Bekl. keinen Anlass, den Vortrag zu der weiteren Behauptung der Kl. zu bestreiten, er habe sich unter Fingierung von Einladungen zu Versammlungen oder deren Nichtzustellung an andere Miteigentümer zum Verwalter bestellen lassen, womit demgemäß dieser Entziehungsgrund nicht angeführt worden ist. (Leitsatz der Redaktion)

 

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