Urteil Urkundenvorlage unabhängig von Parteistellung


Schlagworte

Urkundenvorlage unabhängig von Parteistellung; widerlegliche Vermutung für institutionalisierte Zusammenarbeit der finanzierenden Bank mit täuschendem Verkäufer von Schrottimmobilien; Rückabwicklung eines Immobilienkaufs; Risikoaufklärung bei steuersparenden Bauherrenmodellen, Bauträgermodellen und Erwerbermodellen; Mietgarantie; arglistige Täuschung

Leitsatz

1. Eine zivilprozessuale Pflicht zur Vorlage von Urkunden der nicht beweisbelasteten Partei kann sich nur aus den speziellen Vorschriften der §§ 422, 423 ZPO oder aus einer Anordnung des Gerichts nach § 142 Abs. 1 ZPO, nicht aber aus den Grundsätzen der sekundären Behauptungslast ergeben.

2. § 142 Abs. 1 ZPO ist auch anwendbar, wenn sich der beweispflichtige Prozeßgegner auf eine Urkunde bezogen hat, die sich im Besitz der nicht beweisbelasteten Partei befindet.

3. Es stellt einen Ermessensfehler dar, wenn das Gericht bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 142 Abs. 1 ZPO eine Anordnung der Urkundenvorlegung überhaupt nicht in Betracht zieht.

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