Urteil Urkundenprozess trotz Einrede des nicht erfüllten Vertrages


Schlagworte

Urkundenprozess trotz Einrede des nicht erfüllten Vertrages

Leitsatz

Eine Klage auf Zahlung von Miete aus einem Wohnraummietvertrag ist auch dann im Urkundenprozess statthaft, wenn der Mieter, der wegen behaupteter anfänglicher Mängel der Mietsache Minderung geltend macht oder die Einrede des nicht erfüllten Vertrages erhebt, die ihm vom Vermieter zum Gebrauch überlassene Wohnung als Erfüllung angenommen hat, ohne die später behaupteten Mängel zu rügen, sofern dies unstreitig ist oder vom Vermieter durch Urkunden bewiesen werden kann (im Anschluss an Senatsurteile vom 1. Juni 2005 - VIII ZR 216/04, GE 2005, 986 = NJW 2005, 2701, und vom 20. Dezember 2006 - VIII ZR 112/06, GE 2007, 585 = NJW 2007, 1061).

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