Urteil Urkundenprozeß trotz Einrede des nicht erfüllten Vertrages
Schlagworte
Urkundenprozeß trotz Einrede des nicht erfüllten Vertrages
Leitsatz
Ansprüche auf Miete aus Wohnraummietverträgen können jedenfalls auch dann im Urkundenprozeß geltend gemacht werden, wenn der Mieter die Wohnung in vertragsgemäßem Zustand erhalten hat und die Einrede des nicht erfüllten Vertrages darauf stützt, ein Mangel sei nachträglich eingetreten (Fortführung von BGH, Urteil vom 1. Juni 2005 - VIII ZR 216/04, NJW 2005, 2701 = GE 2005, 986).
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