Urteil Urkunden contra Zeugenbeweis
Schlagworte
Urkunden contra Zeugenbeweis; übergegangener Beweisantritt
Leitsatz
Eine große Hausverwaltung darf sich für die Behauptung der Auszahlung eines Betriebskostenguthabens nicht auf Zeugenbeweis beziehen, sondern muss die erfolgte Zahlung urkundlich beweisen.
(Leitsatz der Redaktion)
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