Urteil Unzureichender Beweisantritt für den Zugang der Mieterhöhung
Schlagworte
Unzureichender Beweisantritt für den Zugang der Mieterhöhung
Leitsätze
1. Ein Beweisantritt auf Parteivernehmung des Mieters zum Beweis für den bestrittenen Zugang eines Mieterhöhungsverlangens ist als Ausforschungsbeweis unzulässig, wenn der Vermieter nur vorgetragen hat, das Schreiben sei ordnungsgemäß zur Post gegeben worden.
2. Fertigt das Gericht später eine Kopie des mit der Klageschrift für das Gericht eingereichten Mieterhöhungsverlangens und stellt diese dem Mieter zu, fehlt es jedenfalls dann am Erklärungswillen des Vermieters, wenn nicht feststellbar ist, ob die mit der Klageschrift eingereichte Kopie mit dem Original übereinstimmt.
(Leitsätze der Redaktion)
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