Urteil Unzureichende Widerrufsbelehrung bei Haustürgeschäft
Schlagworte
Unzureichende Widerrufsbelehrung bei Haustürgeschäft; Fassadenanstrich; Fassadenputz; Handwerkerleistungen; Drücker-Kolonnen
Leitsatz
Eine Widerrufsbelehrung, die lediglich über die Pflichten des Verbrauchers im Falle des Widerrufs, nicht jedoch über dessen wesentliche Rechte informiert, entspricht nicht den Anforderungen des Gesetzes.
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