Urteil Unzureichende Eigenbedarfsbegründung
Schlagworte
Unzureichende Eigenbedarfsbegründung
Leitsatz
Eine Eigenbedarfskündigung, mit der die zukünftige Nutzung der Wohnung für mehrere nicht namentlich benannte Kinder des Vermieters geltend gemacht wird, ist wegen Verstoßes gegen § 573 Abs. 3 BGB unwirksam.
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