Urteil Unzumutbare Härte wg. hohen Alters und schwerer Krankheit bei Eigenbedarfskündigung


Schlagworte

Unzumutbare Härte wg. hohen Alters und schwerer Krankheit bei Eigenbedarfskündigung

Leitsatz

Trotz einer berechtigten Eigenbedarfskündigung kann der Widerspruch wegen unzumutbarer Härte berechtigt sein, wenn beide Mieter über 80 Jahre alt sind und eine Mieterin darüber hinaus an Krebs erkrankt ist. (Leitsatz der Redaktion)

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