Urteil Unzumutbare Härte wg. hohen Alters und schwerer Krankheit bei Eigenbedarfskündigung
Schlagworte
Unzumutbare Härte wg. hohen Alters und schwerer Krankheit bei Eigenbedarfskündigung
Leitsatz
Trotz einer berechtigten Eigenbedarfskündigung kann der Widerspruch wegen unzumutbarer Härte berechtigt sein, wenn beide Mieter über 80 Jahre alt sind und eine Mieterin darüber hinaus an Krebs erkrankt ist. (Leitsatz der Redaktion)
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