Urteil Unzulässige Verteilung von Sonderkosten eines Teileigentums auf alle Wohnungseigentümer
Schlagworte
Unzulässige Verteilung von Sonderkosten eines Teileigentums auf alle Wohnungseigentümer
Leitsatz
Das den Eigentümer bei der Änderung von Kostenverteilerschlüsseln (§ 16 Abs. 2 Satz 2 WEG) zustehende weite Ermessen ist überschritten, wenn Kosten, die aufgrund besonderer Anforderungen von Teileigentumseinheiten anfallen (hier Brandmeldeanlage für ein Hotel), gleichmäßig auch auf die Wohnungseigentümer verteilt werden sollen.
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