Urteil Unzulässige Ausübung des gemeindlichen Vorkaufsrechts in Milieuschutzgebieten
Schlagworte
Unzulässige Ausübung des gemeindlichen Vorkaufsrechts in Milieuschutzgebieten
Leitsatz
Die Ausübung des Vorkaufsrechts ist auch in Milieuschutzgebieten ausgeschlossen, wenn - erstens - das Grundstück entsprechend den Festsetzungen des Bebauungsplans oder den Zielen und Zwecken der städtebaulichen Maßnahme bebaut ist und genutzt wird und - zweitens - eine auf ihm errichtete bauliche Anlage keine Missstände oder Mängel i.S.d. § 177 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB aufweist. Maßgeblich kommt es für das Vorliegen dieser Voraussetzungen auf die tatsächlichen Verhältnisse im Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung über die Ausübung des Vorkaufsrechts an, während mögliche zukünftige Entwicklungen nicht von Bedeutung sind.
(Leitsatz der Redaktion)
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