Urteil Unzulässigkeit der Feststellungsklage bei zulässiger Zwischenfeststellungsklage
Schlagworte
Unzulässigkeit der Feststellungsklage bei zulässiger Zwischenfeststellungsklage
Leitsätze
1. Eine Feststellungsklage nach § 256 Abs. 1 ZPO ist unzulässig, wenn bessere Rechtschutzmöglichkeiten bestehen.
2. Gegenüber einer Feststellungsklage nach § 256 Abs. 1 ZPO bestehen bessere Rechtschutzmöglichkeiten, wenn eine Zwischenfeststellungsklage nach § 256 Abs. 2 ZPO einfacher, kostengünstiger, erheblich prozeßökonomischer ist und höheren Rechtschutz bietet.
3. Die Erhebung einer Zwischenfeststellungswiderklage im Berufungsrechtszuge bedarf nicht der Zulassung durch das Gericht.
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