Urteil Unzulässiges Mieterhöhungsverlangen der Hausverwaltung für nicht namentlich benannten Vermieter
Schlagworte
Unzulässiges Mieterhöhungsverlangen der Hausverwaltung für nicht namentlich benannten Vermieter
Leitsatz
Ein Mieterhöhungsverlangen der Hausverwaltung "namens und in Vollmacht der von uns vertretenen Grundstückseigentümer" ist jedenfalls dann unwirksam, wenn die Eigentümer vielfach gewechselt hatten und in der Vergangenheit dem Mieter die Namen des jeweiligen Vermieters nicht mitgeteilt wurden.
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