Urteil Unzulässiger Gebrauch des Sondereigentums (hier Lärmbelästigung)
Schlagworte
Unzulässiger Gebrauch des Sondereigentums (hier Lärmbelästigung)
Leitsatz
Verletzt ein Wohnungseigentümer schuldhaft die ihm obliegende Verpflichtung, von seinem Sondereigentum nur in einer solchen Weise Gebrauch zu machen, daß anderen Wohnungseigentümern kein unvermeidbarer Nachteil entsteht, ist er wegen positiver Forderungsverletzung zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.
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