Urteil unzulässiger Deckendurchbruch
Schlagworte
unzulässiger Deckendurchbruch
Leitsätze
1. Ein Deckendurchbruch zur Verbindung zweier Eigentumswohnungen ist ohne Zustimmung aller Wohnungseigentümer unzulässig.
2. Ein den Deckendurchbruch billigender Mehrheitsbeschluß widerspricht ordnungsmäßiger Verwaltung.
3. Den Anspruch auf Rückgängigmachung des rechtswidrig vorgenommenen Deckendurchbruches kann jeder einzelne Wohnungseigentümer aus eigenem Recht gegen den betreffenden Miteigentümer geltend machen.
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