Urteil Unzulässige versteckte Beteiligung des Vermieters an Gewinnen aus Fernwärmelieferungsverträgen


Schlagworte

Unzulässige versteckte Beteiligung des Vermieters an Gewinnen aus Fernwärmelieferungsverträgen

Leitsätze

1. Wird bei Abschluss eines Fernwärmevertrages vereinbart, dass auch ein Gewinn verdeckt auf die Mieter umgelegt wird, der an den Vermieter zurückfließt ("kick-back"), können diese Beträge weder als Betriebskosten noch als Modernisierungskosten geltend gemacht werden.

2. Wer diesen Sachverhalt verschleiert, macht sich des versuchten Prozessbetrugs strafbar.

(Leitsätze der Redaktion)

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