Urteil Unzulässige versteckte Beteiligung des Vermieters an Gewinnen aus Fernwärmelieferungsverträgen
Schlagworte
Unzulässige versteckte Beteiligung des Vermieters an Gewinnen aus Fernwärmelieferungsverträgen
Leitsätze
1. Wird bei Abschluss eines Fernwärmevertrages vereinbart, dass auch ein Gewinn verdeckt auf die Mieter umgelegt wird, der an den Vermieter zurückfließt ("kick-back"), können diese Beträge weder als Betriebskosten noch als Modernisierungskosten geltend gemacht werden.
2. Wer diesen Sachverhalt verschleiert, macht sich des versuchten Prozessbetrugs strafbar.
(Leitsätze der Redaktion)
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