Urteil Unzulässige Teilkündigung eines Gewerberaummietvertrages


Schlagworte

Unzulässige Teilkündigung eines Gewerberaummietvertrages

Leitsatz

Die Kündigung ist nach ihrem gesetzlichen Gehalt auf die Auflösung des Rechtsverhältnisses in seiner Gesamtheit ausgerichtet, so dass Teilkündigungen jedenfalls einzelner Rechte und Pflichten des Vertragswerkes grundsätzlich unzulässig sind.

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