Urteil Unzulässige Nachtragsverteilung
Schlagworte
Unzulässige Nachtragsverteilung
Leitsatz
Die Anordnung der Nachtragsverteilung wegen eines versehentlich nicht verwerteten Grundstücks ist unzulässig, wenn vor der Anordnung die Auflassung erklärt und der Antrag auf Eintragung beim Grundbuchamt vom Erwerber oder vom Notar für diesen gestellt worden war.
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