Urteil Unzulässige Klausel im Mietvertrag über Ferienwohnung zur Überprüfungspflicht hinsichtlich gestellter Einrichtungsgegenstände


Schlagworte

Unzulässige Klausel im Mietvertrag über Ferienwohnung zur Überprüfungspflicht hinsichtlich gestellter Einrichtungsgegenstände

Leitsatz

Folgende Klausel in einem Mietvertrag über eine Ferienwohnung ist unwirksam: „Fehlen Einrichtungsgegenstände oder stellt der Mieter sonstige Mängel fest, ist er aufgefordert, den Vermieter davon unverzüglich in Kenntnis zu setzen; andernfalls entfallen alle darauf beruhenden Gewährleistungs- und Ersatzansprüche bzw. der Mieter kann vom Vermieter haftbar gemacht werden."

(Leitsatz der Redaktion)

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