Urteil Unzulässige Klage auf Rückzahlung von Betriebskostenvorschüssen und Mietkautionen gegen ehemaligen Zwangsverwalter
Schlagworte
Unzulässige Klage auf Rückzahlung von Betriebskostenvorschüssen und Mietkautionen gegen ehemaligen Zwangsverwalter
Leitsatz
Der auf Rückzahlung der Betriebskostenvorschüsse und der Mietkaution in Anspruch genommene Zwangsverwalter ist nicht mehr prozeßführungsbefugt, wenn die Zwangsverwaltung vor Rechtshängigkeit der Streitsache aufgehoben worden ist.
(Leitsatz der Redaktion)
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