Urteil Unzulässige Farbwahlklausel bei nicht eindeutiger Beschränkung auf Rückgabezeitpunkt
Schlagworte
Unzulässige Farbwahlklausel bei nicht eindeutiger Beschränkung auf Rückgabezeitpunkt; kundenfeindlichste Auslegung; Quotenabgeltungsklausel; Farbdiktat „weiß”
Leitsatz
Auch wenn der Mieter die Wohnung bei Mietbeginn mit einem neuen weißen Anstrich übernommen hat, benachteiligt ihn eine Farbwahlklausel nur dann nicht unangemessen, wenn sie ausschließlich für den Zeitpunkt der Rückgabe Geltung beansprucht und dem Mieter noch einen gewissen Spielraum lässt (Bestätigung der Senatsurteile vom 18. Juni 2008 - VIII ZR 224/07, GE 2008, 1045 = NZM 2008, 605 Rn. 18; vom 22. Oktober 2008 - VIII ZR 283/07, GE 2008, 1621 = NJW 2009, 62 Rn. 17 f.).
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