Urteil Unzulässige Berufung auf Schriftformmangel einer Staffelmietvereinbarung bei vereinbarter Nachholungspflicht
Schlagworte
Unzulässige Berufung auf Schriftformmangel einer Staffelmietvereinbarung bei vereinbarter Nachholungspflicht
Leitsatz
Die Berufung auf den Schriftformmangel einer Staffelmietvereinbarung ist unzulässig, wenn die Parteien im Mietvertrag für den Fall des Formmangels Nachholung vereinbart haben.
(Leitsatz der Redaktion)
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