Urteil Unzulässige Ausgliederung von Leerstandsflächen bei Betriebskostenabrechnung
Schlagworte
Unzulässige Ausgliederung von Leerstandsflächen bei Betriebskostenabrechnung
Leitsatz
Der Vermieter hat bei einem Leerstand unter 20 % keinen Anspruch auf Abänderung des vereinbarten Umlagemaßstabes nach Fläche hinsichtlich der verbrauchsabhängigen Betriebskosten. (Leitsatz der Redaktion)
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