Urteil Unzulässige Abstandsforderung des Vermieters als Vertreter des Vormieters ohne Vertretungsmacht


Schlagworte

Unzulässige Abstandsforderung des Vermieters als Vertreter des Vormieters ohne Vertretungsmacht; Mietpreisbindung, Altbau; Abstandszahlung; Altbauwohnraum; Abstandsvereinbarung; Vertreter ohne Vertretungsmacht; Beweislast für Vollmacht

Leitsatz

Der als Vertreter des Vormieters auftretende Vermieter muß bei Entgegennahme einer Abstandszahlung nachweisen, daß er innerhalb ihm zustehender Vertretungsmacht gehandelt hat. Gelingt dem Vermieter dieser Nachweis nicht, dann muß er sich als Empfänger der für den Vormieter gedachten Zahlung mit der Folge behandeln lassen, daß diese Leistung des Nachmieters von ihm unter den Voraussetzungen des § 29 a Abs. 7 I. BMG zurückverlangt werden kann.

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