Urteil Unwürdigkeit


Schlagworte

Unwürdigkeit; Ausgleichsleistungsausschluss; Hauptschuldiger; Vorschubleisten

Leitsätze

Unwürdigkeit im Sinne des § 1 Abs. 4 AusglLeistG liegt nicht schon dann vor, wenn der Berechtigte bzw. sein Rechtsvorgänger einer in Abschnitt I ([mögliche] Hauptschuldige) oder Abschnitt II ([möglich] Belastete) der Anlage A zur Direktive Nr. 38 des Kontrollrats in Deutschland beschriebenen Gruppe zugeordnet werden kann.

Von der Ausgleichsleistung sind im Falle des Vorschubleistens nur diejenigen ausgeschlossen, die dem NS-Regime über die weit verbreitete Verstrickung hinaus besonders zugetan waren und ihm nutzten.

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