Urteil Unwirksamkeit von formularmäßigen Vereinbarungen einer längeren Kündigungsfrist in Altverträgen


Schlagworte

Unwirksamkeit von formularmäßigen Vereinbarungen einer längeren Kündigungsfrist in Altverträgen

Leitsatz

Kündigungsfristen in Mietverträgen aus der Zeit vor dem 1. September 2001 sind nur dann "durch Vertrag vereinbart" i. S. des Art. 229 § 3 Abs. 10 EGBGB, wenn die Vereinbarung individualvertraglich getroffen wurde.

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