Urteil Unwirksamkeit einer Farbwahlklausel bei Mietende
Schlagworte
Unwirksamkeit einer Farbwahlklausel bei Mietende; Schönheitsreparaturen; maschinenschriftliche Einfügung; Individualvereinbarung
Leitsatz
Eine sog. Farbwahlklausel benachteiligt den Mieter nur dann nicht unangemessen, wenn sie ausschließlich für den Zeitpunkt der Rückgabe gilt und dem Mieter noch einen gewissen Gestaltungsspielraum belässt.
(Leitsatz der Redaktion)
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