Urteil Unwirksamkeit der Kündigung durch Schonfristzahlung
Schlagworte
Unwirksamkeit der Kündigung durch Schonfristzahlung; Kosten des Rechtsstreits zu Lasten des Verzugsschuldners; Irrtum über Fortgeltung der Einzugsermächtigung
Leitsatz
Irrt sich der Mieter über die Fortgeltung einer dem Vermieter erteilten Einzugsermächtigung für die laufenden Mieten, meint, die Ermächtigung würde auch gegenüber dem Grundstückserwerber/neuen Vermieter gelten und kommt dadurch im Zahlungsverzug, ist dieser Irrtum nicht unverschuldet.
(Leitsatz der Redaktion)
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