Urteil Unwirksames Mieterhöhungsverlangen wegen fehlenden "entsprechenden Entgelten"
Schlagworte
Unwirksames Mieterhöhungsverlangen wegen fehlenden "entsprechenden Entgelten"
Leitsatz
Begründet der Vermieter sein Mieterhöhungsverlangen durch drei Vergleichswohnungen, von denen der Mietzins einer Vergleichswohnung unter dem verlangten Mietzins liegt, so stehen diese beiden Entgelte außer jedem Verhältnis, wenn der Mietzins der Vergleichswohnung 20 % geringer als der verlangte Mietzins ist. Das Mieterhöhungsverlangen ist dann unwirksam.
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