Urteil Unwirksames Mieterhöhungsverlangen durch GbR-Gesellschafter
Schlagworte
Unwirksames Mieterhöhungsverlangen durch GbR-Gesellschafter
Leitsätze
1. Ein Mieterhöhungsverlangen der Gesellschafter einer vermietenden GbR stammt nicht von der Vermieterin und ist deshalb unwirksam.
2. Das gilt auch in Altfällen bei Erhöhungsverlangen vor Veröffentlichung der Entscheidung des BGH zur Rechtsfähigkeit von Außengesellschaften.
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