Urteil Unwirksames Mieterhöhungsverlangen bei "Zahlensalat"
Schlagworte
Unwirksames Mieterhöhungsverlangen bei "Zahlensalat"; rechnerische Ungenauigkeiten und fehlerhafte Angaben im Mieterhöhungsverlangen; keine Berufung auf formfehlerhafte einseitige Mieterhöhungserklärung nach jahrelanger vorbehaltloser Zahlung
Leitsätze
1. Ein Mieterhöhungsverlangen nach § 2 MHG ist unwirksam, wenn es in mehrfacher Hinsicht widersprüchliche Zahlen enthält und die Kumulation von rechnerischen Ungenauigkeiten und unzutreffenden tatsächlichen Angaben es dem Mieter unmöglich machen, den Erklärungsinhalt des Erhöhungsverlangens zu ermitteln.
2. Ein Mieter, der einer einseitigen Mieterhöhungserklärung des Vermieters jahrelang nachgekommen ist, kann sich nicht mehr auf einen bloßen Formfehler der Erhöhungserklärung berufen.
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