Urteil Unwirksames Mieterhöhungsverlangen an ehemaligen Betreuer des Mieters nach Aufhebung der Betreuung
Schlagworte
Unwirksames Mieterhöhungsverlangen an ehemaligen Betreuer des Mieters nach Aufhebung der Betreuung; Erweckung von Rechtsschein
Leitsatz
Ein Mieterhöhungsverlangen ist unwirksam, wenn es nach Aufhebung der Betreuung nur dem Betreuer, nicht aber dem Mieter zugegangen ist. Der Mieter ist nicht verpflichtet, die Aufhebung der Betreuung dem Vermieter mitzuteilen.
(Leitsatz der Redaktion)
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