Urteil Unwirksames Aufrechnungsverbot in Architektenverträgen
Schlagworte
Unwirksames Aufrechnungsverbot in Architektenverträgen; Architektenhonorar; Schadensersatzansprüche; Zurückbehaltungsrecht; unbestrittene und/oder rechtskräftig festgestellte Forderungen
Leitsatz
Die von einem Architekten in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Architektenvertrages verwandte Klausel
„Eine Aufrechnung gegen den Honoraranspruch ist nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung zulässig"
ist gemäß § 9 Abs. 1 AGBG unwirksam.
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