Urteil Unwirksames Entgelterhöhungsrecht im betreuten Wohnen


Schlagworte

Unwirksames Entgelterhöhungsrecht im betreuten Wohnen

Leitsätze

1. Ein Formularklausel in einem Wohn- und Betreuungsvertrag, der dem Unternehmer ein einseitiges Recht zur Erhöhung des Entgelts für die vertraglich übernommenen Betreuungsleistungen gibt, ist nach §§ 9, 16 des Wohn- und Betreuungsvertragsgesetzes (WBVG) unwirksam.

2. Wurden auf einer unwirksamen formularmäßigen Vereinbarung beruhende Erhöhungsbeträge geleistet, so ist deren Rückforderung nach § 814 BGB nur dann ausgeschlossen, wenn der Leistende gewusst hat, dass er zur Zahlung nicht verpflichtet war. Dies setzt voraus, dass ihm nach einer „Parallelwertung in der Laiensphäre“ bekannt war, dass er die Erhöhung nicht schuldete; die Darlegungslast dafür liegt insoweit beim Unternehmer.

(Leitsätze der Redaktion)

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