Urteil Unwirksamer Vergleich bei unrichtiger Vertragsauslegung
Schlagworte
Unwirksamer Vergleich bei unrichtiger Vertragsauslegung
Leitsatz
Ein Vergleich kann nach § 779 Abs. 1 BGB unwirksam sein, wenn sich die von den Parteien bei Abschluß des Vergleichs als feststehend zugrunde gelegte Auslegung einer Vertragsklausel - hier: Entschädigungsregelung in einem Pachtvertrag - als unrichtig erweist.
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