Urteil Unwirksamer Gewährleistungsausschluß bei Verpflichtung des Veräußerers zu umfassenden Modernisierungsmaßnahmen


Schlagworte

Unwirksamer Gewährleistungsausschluß bei Verpflichtung des Veräußerers zu umfassenden Modernisierungsmaßnahmen; Bauleistungsverpflichtungen bei Wohnungseigentumsveräußerung; Werkvertragsrecht; vergleichbare Neubauarbeiten

Leitsatz

Hat sich der Veräußerer von Wohnungseigentum in den Verträgen mit den Erwerbern zu umfassenden Modernisierungsarbeiten sowie zur Aufstockung des Gebäudes mit zwei zusätzlichen Geschossen verpflichtet, so sind derartige Arbeiten nach Umfang und Bedeutung Neubauarbeiten vergleichbar und rechtfertigen die Anwendbarkeit von Werkvertragsrecht auf Mängel der gesamten Bausubstanz (im Anschluß an BGH, Urteil vom 16. Dezember 2004 ‑ VII ZR 257/03, BauR 2005, 542 = NZBau 2005, 216 = ZfBR 2005, 263).

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