Urteil Unwirksamer Ausschluß des Vergütungsanspruchs bei vorzeitiger Kündigung des Werkvertrages
Schlagworte
Unwirksamer Ausschluß des Vergütungsanspruchs bei vorzeitiger Kündigung des Werkvertrages; Verweis in Subunternehmervertrag auf Werklohnbeschränkung im Hauptvertrag als überraschende Klausel
Leitsätze
1. Eine in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers enthaltene Klausel, wonach nur die erbrachten Leistungen des Auftragnehmers vergütet werden und weitergehende Ansprüche ausgeschlossen werden, wenn der Auftraggeber ohne besonderen Grund kündigt, benachteiligt den Auftragnehmer entgegen Treu und Glauben unangemessen und ist unwirksam, § 307 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB (im Anschluß an BGH, Urteil vom 4. Oktober 1984 - VII ZR 65/83, BGHZ 92, 244).
2. Die Verweisung in einem Einheitspreisvertrag zwischen dem Auftraggeber (Generalunternehmer) und seinem Auftragnehmer (Nachunternehmer) auf Bedingungen eines Pauschalpreisvertrages zwischen dem Generalunternehmer und seinem Auftraggeber, die eine Beschränkung des Werklohns für den Fall der Nichtinanspruchnahme der Leistung vorsehen, kann überraschend sein, § 305 c Abs. 1 BGB.
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